Dem neuen Waffenrecht folgend, werden an Waffenbesitzer/-innen bzw. an diejenigen, die Umgang mit einer Waffe haben, besondere Anforderungen gestellt. Hierzu gehört die persönliche Eignung des Waffenbesitzers/-n, die nachgewiesen werden muss. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen möchte, braucht ein entsprechendes Eignungsgutachten. Zudem ist ein solches Gutachten notwendig, wenn die zuständige Waffenbehörde die persönliche Eignung aus anderen Gründen anzweifelt (z.B. Alkohol- oder Drogenprobleme bzw. psychische Erkrankungen).
Ich bin Ihnen dabei behilflich, die Bedenken der Behörde auszuräumen, indem ich für Sie ein Eignungsgutachten erstelle, basierend auf einem psychologischen Gespräch, einem schriftlichen Test und einem Fragebogen zu Ihrer Person.
Kosten für die Begutachtung, wenn Sie erstmals eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe beantragen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 290€ inkl. MwSt.
Kosten für eine erweiterte Untersuchung, wenn bei der Behörde Zweifel an Ihrer persönlichen Eignung bestehen (z.B. bei Alkohol- oder Drogenproblemen):
550€ inkl. MwSt. bzw. nach Zeitaufwand.