Eine verkehrspsychologische Therapie von einer klassischen Psychotherapie abzugrenzen ist schwer. Speziell im Zusammenhang mit Drogen- oder Alkoholauffälligkeiten. Aber auch bei einer Klärung des Zusammenhanges von Auffälligkeiten und persönlicher Lebenssituation sowie problematischer Wahrnehmungs-, Bewertungs- und Verhaltensmuster. In diesem Kontext kann es nozwendig werden, dass sich an eine kurze verkehrspsychologische Therapie eine länger andauernde Psychotherapie nach §1 HeilprG anschließen muss.
Angezeigt ist eine länger andauernde Psychotherapie dann, wenn die Problematiken tiefer verwurzelt sind oder von einer psychischen Störung begleitet werden (z.B. Depression, Ängste, antisoziales Verhalten), die das Auftreten des problematischen Verkehrsverhaltens mit verursachen.