In unserer Gesellschaft haben psychoaktive Substanzen wie Nikotin, Alkohol, spezielle Medikamente und illegale Drogen eine große Bedeutung. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2013) geht davon aus, dass in Deutschland ca. 9,3 Millionen Menschen einen riskanten Umgang mit der Droge Alkohol haben und ca. 2,8 Millionen Personen Alkohol in schädigender Weise konsumieren. Als alkoholabhängig werden ca. 1,6 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 69 Jahren eingestuft. Über eine Viertelmillion Menschen nehmen Kokain, Heroin oder Amphetamine zu sich. Gesundheitlich besonders problematisch ist der missbräuchliche Konsum mehrerer Substanzen, wie er von einen großen Zahl von Menschen praktiziert wird.
Ein zur Gewohnheit gewordener Konsum von Drogen, eine Drogenabhängigkeit oder ein Drogenmissbrauch haben einschneidende gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Konsequenz. Die Effekte konsumierter Drogen beeinträchtigen auch die Leistungsfähigkeit des Kraftfahrers im Straßenverkehr, wenngleich die Wirkung von der Dosis und der Art der Droge abhängen. Besonders problematisch ist die Einnahme einer Kombination verschiedener Drogen. Folgende negative Auswirkungen sind zu erwarten:
- Reaktionsfähigkeit, motorische Koordination, Konzentrationsfähigkeit und
Aufmerksamkeitsprozesse sind herabgesetzt.
- Es kommt zu Beeinträchtigungen von Gedächtnisvorgängen und des
Empfindens von Zeit.
- Unter Drogen stehende Personen sind meist enthemmt, unruhig oder ängstlich.
- Es tritt aber auch eine gesteigerte, jedoch unproduktive motorische Aktivität auf
mit einem übersteigerten Selbstwertgefühl, Aggression oder gewalttätigem
Verhalten.
Die Rechtsprechung hat bei illegalen Drogen, im Gegensatz zum Alkohol, keine Grenzwerte festgelegt, da die Wirkung verschiedener Substanzen auf Körper und Psyche bei jeder Person anders ausfällt und der Abbau von Drogen nicht wie beim Alkohol geradlinig verläuft, sodass Konsumzeitpunktes schwierig zu bestimmen sind. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, jeden noch so geringen Nachweis illegaler Drogen als ausreichend für eine Ordnungswidrigkeit anzusehen, unabhängig davon, ob die Fahrtauglichkeit beeinträchtig wurde oder nicht. Da die Fahrerlaubnisverordnung davon ausgeht, dass die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges grundsätzlich bei Drogenkonsumenten nicht vorliegt, geht die Fahrerlaubnisbehörde jedem gemeldeten Verdachtsfall nach und fordert die betroffenen Personen zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auf. Damit sollen diese ihre Drogenfreiheit nachweisen. Bei der MPU spielen vor allem folgende Substanzen bzw. Klassen von Substanzen eine herausragende Rolle:
- Cannabinoide (Cannabis, Haschisch, Marihuana),
- Opiate: (Morphin, Heroin),
- Hypnotika/Sedative (Barbiturate, Tranquilizer, Benzodiazepine),
- Kokain,
- Stimulantien/Designerdrogen (Amphetamine und Metaphetamine: „Speed“,
„Exstasy“),
- Halluzinogene (LSD, Psylocibin u.a.).
2013 wurden 15.375 Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige zu einer MPU aufgefordert. 62,4 % dieser Personengruppe wurden als geeignet begutachtet, während 29,6 % die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr abgesprochen wurde.8% mussten sich nachschulen lassen.
Um möglichst zur Gruppe der als geeignet Begutachteten zu gehören und damit Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde ausräumen, sollten Sie eine verkehrspsychologische Therapie für drogenauffällige Kraftfahrer absolvieren.
Inhalt dieser Intervention sind nachfolgende Punkte:
- Thematisierung des MPU-Ablaufs bei Zweifeln an der Fahreignung bei
Drogenkonsum
- Wie kam es zur Fahrt unter Drogen?
- Was sind die Gründe für das Delikt
- Welche sozialen, psychischen und familiären Konsequenzen haben sich aus dem
Entzug der Fahrerlaubnis ergeben?
- Aufarbeiten der Entstehung der Konsumgewohnheiten
- Erarbeiten eines beständigen Verzichts auf Betäubungsmittel mit Überprüfung der
Abstinenz über Urinkontrollen und/oder Haaranalysen bei forensisch akkreditierten
Laboratorien (Zeit der Abstinenz je nach Betäubungsmittel und Konsummuster ein
Jahr, mindestens jedoch sechs Monate)
- Aufbau von Wissen zu den Wirkungen von Betäubungsmitteln
- Einüben von Ablehnungstechniken
- Vorbeugung von Rückfällen
Beim Nachweis einer Betäubungsmittelabstinenz gibt es bei Cannabis und dessen gelegentlichen Konsums gibt es eine Ausnahme, wenn Autofahren der Cannabiskonsum getrennt werden kann.
Der biochemische Beleg einer Drogenabstinenz ist zwar notwendig, jedoch ohne eine positive psychologische Prognose nicht ausreichend, weshalb die verkehrspsychologische Therapie notwendiger Bestandteil einer MPU-Vorbereitung ist.
Konkretes Vorgehen:
1. Kostenloses Erstgespräch nach telefonischem Kontakt (Schriftverkehr,
Strafbefehle, Gerichtsurteile, Aufforderung zur MPU bitte mitbringen!)
2. Erstellen Ihres Therapieplans und festlegen der Sitzungen auf Basis ihrer
individuellen Ausgangssituation. Aufgrund von Erfahrungswerten kann von 7-9
Sitzungen a 60 Minuten, ein bis zweimal die Woche, innerhalb von einem bis drei
Monaten ausgegangen werden. Schwergrad der Drogenproblematik verlängern
oder verkürzen die Therapie. Aber auch eine bereits gelebte Drogenabstinenz
kann die Intervention abkürzen.
Kosten:
Mit 90€ pro Sitzung belaufen sich die Kosten einer MPU-Vorbereitung wegen Alkohol am Steuer auf 630-810€.